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Hinweise zum Vordruck „Buchungsauftrag für Scheckzahler“

Sehr geehrte(r) Steuerzahler(in)!

Die Finanzkasse kann Zahlungen mit Scheck nur dann richtig buchen, wenn der Verwendungszweck genau angegeben ist. Fehlende oder unvollständige Angaben führen häufig zu falschen oder verspäteten Buchungen auf den Steuerkonten. Die in diesen Fällen notwendigen Ermittlungen und Rückfragen führen schließlich nicht selten zu einer unnötigen Verärgerung des Steuerzahlers.

Auf den Scheckvordrucken ist meist nicht genügend Raum für die vollständige Angabe des Verwendungszwecks. Damit Sie nicht bei jeder Scheckeinreichung ein Begleitschreiben mit den für die Buchung erforderlichen Angaben fertigen müssen, haben wir für Sie den Vordruck „Buchungsauftrag“ (PDF, 18 KB) vorbereitet. Wir bitten Sie, diesen Auftrag bei jeder Scheckeinreichung auszufüllen und Ihrem Scheck beizulegen.

Sie können jedoch diesen Aufwand und außerdem die Verschlechterung des Wertstellungstags bei Scheckzahlungen vermeiden, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Weitere Informationen zu diesem für Sie vorteilhaften Zahlungsweg finden Sie hier.

Wenn Sie mit Ihrem Scheck nur eine Restschuld tilgen, weil Sie gleichzeitig die Umbuchung eines Steuerguthabens wünschen, bitten wir Sie, zusätzlich die Umbuchungsanweisung im unteren Teil des Buchungsauftrags auszufüllen. Verrechnungswünsche können Sie der Finanzkasse jedoch auch mit einem eigenen Verrechnungsantrag mitteilen (Vordrucke hierfür sowie weitere Buchungsaufträge werden Ihnen auf Anforderung übersandt).

Wir danken für Ihr Verständnis.

Hinweise zur Spalte „Zeitraum“ des Buchungsauftrags

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