Allgemeines
Personal
Personal in MAK | 189,10 |
Auszubildende | 18 |
Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 34,6 % |
Stand 01.01.2024
Aufgaben
Das Finanzamt Neu-Ulm ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung
- der Einkommensteuer
- der Körperschaftsteuer
- der Lohnsteuer
- des Solidaritätszuschlags
- der Umsatzsteuer
- der Grunderwerbsteuer
sowie für die Festsetzung ..
- der Eigenheimzulage
- des Gewerbesteuermessbetrags
- der Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG).
Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse Krumbach beim Finanzamt Günzburg.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Neu-Ulm und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.