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Allgemeines

Personal

Personal in MAK189,10
Auszubildende18
Teilzeitquote (ohne Anwärter)34,6 %

Stand 01.01.2024

Aufgaben

Das Finanzamt Neu-Ulm ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer
  • der Körperschaftsteuer
  • der Lohnsteuer
  • des Solidaritätszuschlags
  • der Umsatzsteuer
  • der Grunderwerbsteuer

sowie für die Festsetzung ..

  • der Eigenheimzulage
  • des Gewerbesteuermessbetrags
  • der Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG).

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse Krumbach beim Finanzamt Günzburg.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Neu-Ulm und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.