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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Neu-Ulm ist die Steuerfahndungsstelle beim  Finanzamt Augsburg-Stadt.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachfolgenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Augsburg-Stadt

AufgabenbereichTelefon 0821 506 + Nebenstelle
Steuerfahndung01 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar