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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 0731 7045 + Nebenstelle
BedarfsbewertungAlle im Amtsbezirk136
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung im ErtragswertverfahrenHolzheim, Nersingen, Pfaffenhofen, Vöhringen, Weißenhorn133
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung im ErtragswertverfahrenOrtsteile Neu-Ulm, Illertissen, Elchingen134
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung im ErtragswertverfahrenRoggenburg, Senden, Bellenberg, Oberroth, Osterberg, Unterroth, Altenstadt, Buch, Kellmünz132
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung in ErtragswertverfahrenStadtgebiet Neu-Ulm und gemeindefreie Gebiete131
Bewertung im SachwertverfahrenAlle im Amtsbezirk135
Zentrale Einspruchsbearbeitung BewertungsstelleAlle im Amtsbezirk138, 243
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar