Bewertung von Grundvermögen
Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
- Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) - Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer) - Aktuelle Informationen zur Grundsteuer
Ansprechpersonen Grundstücksbewertung
Aufgabenbereich | Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) | Telefon 0731 7045 + Nebenstelle |
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Bedarfsbewertung | Alle im Amtsbezirk | 136 |
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren | Holzheim, Nersingen, Pfaffenhofen, Vöhringen, Weißenhorn | 133 |
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren | Ortsteile Neu-Ulm, Illertissen, Elchingen | 134 |
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren | Roggenburg, Senden, Bellenberg, Oberroth, Osterberg, Unterroth, Altenstadt, Buch, Kellmünz | 132 |
Bedarfsbewertung, Einheitsbewertung in Ertragswertverfahren | Stadtgebiet Neu-Ulm und gemeindefreie Gebiete | 131 |
Bewertung im Sachwertverfahren | Alle im Amtsbezirk | 135 |
Zentrale Einspruchsbearbeitung Bewertungsstelle | Alle im Amtsbezirk | 138, 243 |