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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Neu-Ulm ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Günzburg, Dillingen und Nördlingen mit Außenstelle Donauwoerth.

Ansprechpersonen

SteuernummernTelefon 0731 7045 + Nebenstelle
151/800/00000 - 151/811/99999 240, 241
151/812/00000 - 151/824/99999 244, 245
151/825/00000 - 151/831/99999 240
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar